Kompexitätsanforderungen an Passwörter

Passwörter stellen immer ein Sicherheitsrisiko dar, da sie oft mit wenige Aufwand und Zeit geknackt und erraten werden können. Umso wichtiger ist es also, dass wir innerhalb der VKAZS sichere Passwörter verwenden. Grundlage für die nachfolgende Passwort-Richtlinie stellt das Informatik-Reglement vom 1. Juni 2020 dar.

Es gelten folgenden Richtlinien für das Passwort des persönlichen VKAZS-Accounts:
  • Min. 8 Zeichen
  • Min. 1 Grossbuchstabe, 1 Kleinbuchstabe, 1 Zahl, 1 Sonderzeichen
  • Einzigartiges Passwort (Passwort darf nicht anderswo verwendet werden)
  • Keine einfachen Zeichenfolgen (1234, ABCDE, QWERT etc.)
  • Keine persönlichen Informationen (Geburtstage, Postleitzahlen etc.)
Zusätzlich werden Benutzer dazu aufgefordert, alle 18 Monate ihr Passwort zu ändern. Hierbei muss ein neues Passwort gewählt werden (keine alten Passwörter wiederverwenden).

Das Verwenden der "Passwort erinnern"-Funktion in Webbrowsern und anderen Anwendungen ist verboten. Kompromittiere Passwörter müssen sofort geändert werden.